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Verordnung (EU) 2025/40 · Stand: Juli 2026

PPWR-Checkliste 2026 für Online-Händler

Die EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) gilt ab dem 12. August 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie verpflichtet jeden, der verpackte Waren in der EU verkauft, nachzuweisen, dass seine Verpackungen die neuen Anforderungen erfüllen. Diese Checkliste fasst zusammen, was Online-Händler jetzt konkret tun müssen.

Was müssen Online-Händler bis zum 12. August 2026 tun?

  1. 1. Betroffenheit klären

    Wer verpackte Waren in der EU verkauft – auch als reiner Händler oder Importeur – fällt unter die PPWR. Ausschlaggebend ist, welche Rolle du in der Lieferkette hast und welche Verpackungen (Produkt-, Um- und Versandverpackungen) du in Verkehr bringst.

  2. 2. Verpackungsinventar erstellen

    Alle verwendeten Verpackungstypen erfassen: Versandkartons, Versandtaschen, Füllmaterial, Produktverpackungen. Pro Verpackungstyp werden später eigene Nachweise benötigt.

  3. 3. Nachweise bei Lieferanten anfordern

    Hersteller bzw. Lieferanten müssen je Verpackungstyp eine EU-Konformitätserklärung (Art. 39 i. V. m. Anhang VIII PPWR) bereitstellen. Bei Lebensmittelkontakt zusätzlich den Nachweis zur Einhaltung der PFAS-Grenzwerte anfordern.

  4. 4. Eigene Konformitätserklärungen erstellen

    Wer selbst als Erzeuger oder Importeur gilt (z. B. bei Eigenmarken oder Import aus Drittländern), muss die EU-Konformitätserklärung selbst ausstellen und die technische Dokumentation vorhalten.

  5. 5. Dokumentation aufbewahren

    Konformitätserklärungen und Nachweise müssen vorgehalten und auf Verlangen von Behörden – und künftig auch Marktplätzen – vorgelegt werden können. Ein zentraler Nachweis-Ordner pro Verpackungstyp ist der einfachste Weg.

  6. 6. Folgefristen im Blick behalten

    Mit dem 12. August 2026 ist es nicht getan: Es folgen nationale Sanktionen, Herstellerregister, Kennzeichnungspflichten und Recyclingfähigkeits-Stufen (siehe Fristen unten).

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Welche PPWR-Fristen gelten nach 2026?

DatumPflicht
12.08.2026Kernpflichten der PPWR und EU-Konformitätserklärungen gelten
12.02.2027Nationale Sanktionen (Bußgelder) greifen
31.12.2027Nationale Herstellerregister
12.08.2028Harmonisierte Kennzeichnung von Verpackungen
01.01.2030Leerraum-Vorgaben und Recyclingfähigkeits-Stufen

Häufige Fragen zur PPWR-Checkliste

Gilt die PPWR auch für kleine Online-Shops?

Ja. Die Verordnung (EU) 2025/40 kennt keine generelle Ausnahme für kleine Händler. Der Umfang der Pflichten hängt von der Rolle in der Lieferkette und den verwendeten Verpackungen ab, nicht von der Unternehmensgröße.

Was ist eine EU-Konformitätserklärung für Verpackungen?

Ein Dokument nach Art. 39 in Verbindung mit Anhang VIII der PPWR, mit dem der Erzeuger bestätigt, dass eine Verpackung die Anforderungen der Verordnung erfüllt. Sie wird je Verpackungstyp erstellt und muss für Behörden und Marktplätze vorgehalten werden.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Die EU-Mitgliedstaaten legen die Sanktionen fest; in Deutschland sind Bußgelder bis zu 200.000 € im Gespräch. Zusätzlich dürfen Marktplätze wie Amazon Angebote sperren, wenn Nachweise fehlen. Nationale Sanktionen greifen ab dem 12. Februar 2027.

Reicht es, wenn mein Verpackungslieferant „PPWR-konform“ auf die Rechnung schreibt?

Nein. Erforderlich ist die förmliche EU-Konformitätserklärung je Verpackungstyp. Eine pauschale Aussage auf Rechnung oder Website ersetzt das Dokument nicht.

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PPWRpilot ist eine Orientierungshilfe und Dokumentations-Software. Wir leisten keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilt nur qualifizierte Rechtsberatung; maßgeblich ist der Text der Verordnung (EU) 2025/40.